Finanzielle Hilfen: Fonds für sexuelle Gewalt

Vor einiger Zeit wies mich meine Therapeutin noch einmal darauf hin, nun vll doch endlich einmal einen Antrag beim Fonds für sexuelle Gewalt zu stellen. Da ich deshalb also damit konfrontiert war, mich doch endlich mal damit auseinanderzusetzen, möchte ich euch heute erzählen was es da für Hilfsmöglichkeiten gibt und wie ihr das alles am besten anfangt.

Fonds für sexuelle Gewalt

Der Fonds ist eine richtig tolle Sache. Wer sexuelle Gewalt im familiären Bereich oder durch nahestehende Aufsichtspersonen (aus dem familiären Umfeld) erlitten hat, kann daraus bis zu 10.000 € schöpfen. Dazu stehen dem Fonds bundesweit bis zu 62 Mio. Euro zur Verfügung.

Die aktuelle Bearbeitungszeit dauert, nach Angaben des Fonds für sexuelle Gewalt und nach neusten Reglungen nur 3 – 4 Monate. Mein Antrag wurde nach ca. 2 Monaten genehmigt.

Wer kann Gelder aus dem Fonds beantragen?

Alle die zur Tatzeit minderjährig und auf deutschem Boden gemeldet waren. Zudem muss die Tat zwischen dem 23. Mai 1949 (Gründung der BRD) bzw. dem 7. Oktober 1949 (Gründung der DDR) und vor dem 30. Juni 2013 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs – StORMG) begangen wurden sein.

Das Opfer muss zudem in irgendeinem nahen Verhältnis zum Täter gestanden haben. Darunter fallen die (Stief-)Eltern, Großeltern, Onkel, Tante, (Stief-)Geschwister, enge Freunde der Familie, Babysitter, Aufsichtspersonen, usw.

Ergänzendes Hilfesystem für Opfer sexueller Gewalt im institutionellen Bereich

Hierrunter fallen alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, Träger und Vereinigungen denen Minderjährige, dauerhaft oder vorübergehend, zum Zeitpunkt des Missbrauchs, anvertraut waren (z.B Vereine, Sozialverbände, Kirchen, usw.).

Zu beachten gilt dabei eigentlich nur, dass bei diesem Antrag lediglich eine Empfehlung vom Fonds an die entsprechende Institution geht und die Gelder dann auch von dieser Institution bezahlt werden. Diese kann daher selbstständig, unabhängig der Empfehlung, entscheiden ob sie dem Antrag zustimmt oder nicht.

Welche Leistungen kann man beantragen?

Es sind bis zu 10.000 € in Form von Sachleistungen möglich. Menschen mit Behinderung können zudem einen Mehraufwand von bis zu 5000 € zusätzlich beantragen, sofern dieser notwendig ist (z.B durch Assistenz, erhöhte Mobilitätskosten, usw.). Bargeld wird allerdings nicht ausgezahlt, ebenso lassen sich keine Schulden davon tilgen.

Beantragen kann man dafür aber:

  • Weitere Psychotherapiestunden (die nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden)
  • Komplementär- und Fachtherapien (zum Beispiel Kunsttherapie, Maltherapie, Reittherapie, Tanztherapie, Musiktherapie, Körpertherapie, usw.)
  • Fahrkosten zu den Therapien, zum Ort des Missbrauchs (zur individuellen Aufarbeitung), Beratungsstellen, …
  • Aufarbeitung im Rahmen von Selbsthilfeorganisationen
  • Hilfe bei Heil- und Hilfsmitteln (z.B Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Zahnbehandlung, Rollstuhl, etc.)
  • Individuelle Unterstützung, z.B im Haushalt, Begleitung zu Gerichtsterminen, Betreuung, usw.
  • Unterstützung beim Nachholen eines Schulabschlusses, einer Fachausbildung, der Aufnahme eines Studiums oder was sonst in den Bildungstechnischen Rahmen fällt – Mir wurde z.B die Übernahme der Kosten für den Führerschein genehmigt
  • Individuelle Unterstützungen (im Härtefall), wie z.B einen Assistenzhund, Wohnung und Möbel (bspw. bei Obdachlosigkeit o.ä), Sachen die den Mobilitätsbereich betreffen, usw.

Wichtig ist dabei eigentlich nur, dass die beantragte Leistung in einem Zusammenhang mit den Folgen des Missbrauchs steht. Ich hab z.B Massagen mit angegeben, wegen der dauerhaften Anspannung in meinem Körper. Auch sämtliche anfallende Kosten für einen Sport können da übernommen werden. Bei mir z.B Wing Tsun (ein Selbstverteidigungssport).

Aber auch wenn Hilfeleistungen aus dem bestehenden Sozialrechtssystem unangemessen verzögert werden, kann der Fonds in Vorleistung treten. Voraussetzung ist, dass eine Übernahme der Kosten durch den betroffenen Kostenträger erwartet wird.

Die Antragsstellung

Antrag familiärer / institutioneller Bereich: Link

Die Anträge haben jeweils um die 20 Seiten. Ihr braucht keine Täternamen angeben, müsst keine Anzeige stellen und ihr benötigt auch keine vollständigen Erinnerungen. Das fand ich persönlich unglaublich erleichternd. Ihr müsst dort, soweit es eure Erinnerungen zulassen, nur auf ungefähr 4 Seiten kurz angeben oder ankreuzen was passiert ist. Da bei mir z.B so gut wie gar keine Erinnerungen existieren, habe ich halt auch nur die Bruchstücke aus Flashbacks genommen, die da sind. Zudem Dinge die mich sehr stark triggern, Kameras in einem bestimmten Kontext z.B. Ihr seht das dann auf dem Antrag, wie ich das meine.

Der Großteil des Antrags besteht dann aber eigentlich aus den gewünschten Leistungen. Ihr tragt dort ein, was ihr euch wünscht, legt die entsprechenden Nachweise mit bei und fertig.

Senden könnt ihr den Antrag dann als Scan per Email an kontakt-fsm@bafza.bund.de oder per Post an:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 – Geschäftsstelle FSM
Auguste-Viktoria-Str. 118
14193 Berlin

Falls ihr Fragen habt gibt es auch eine Hotline: 0800 400 10 50

Viele Fragen werden aber auch direkt schon auf der offiziellen Website geklärt unter Fragen & Antworten.

Was braucht ihr für die gewünschten Leistungen?

  • eine Kostenaufstellung (bspw.: Wieviel kostet eine Stunde bei euer/m Therapeutin/en? Beim Führerschein habe ich einen Kostenvoranschlag benötigt oder bei dem Sport z.B die monatlichen Kosten, usw.)
  • evtl. Qualifikationsnachweise der entsprechenden Ärzte oder Therapeutin (z.B für die Kunsttherapie – Ich hab da einfach angerufen und dann haben die mir eigentlich alles notwendige zugeschickt)
  • evtl. einen Nachweis, das die beantragten Leistungen nicht oder nicht mehr von der Krankenkasse, Jobcenter o.ä Trägern übernommen werden (z.B weil euer Therapiestundenkontingent aufgebraucht ist oder die Stunden anderweitig nicht übernommen werden, oder bei einer Wohnungseinrichtung übernimmt ja z.B auch oft das Jobcenter sowas in Form einer Erstausstattung – Am besten fragt ihr bei den Trägern nach und lass euch das kurz schriftlich per Mail o.ä geben)
  • eine kurze Erklärung, inwieweit die beantragte Leistung mit dem Missbrauch in Verbindung steht bzw inwieweit sie den Schaden mindern kann (z.B bei Massagen wegen der Anspannung, Selbstverteidigung für mehr Selbstvertrauen und Selbstsicherheit, usw.)
  • ein aktueller Bericht eueres Therapeuten oder ein aktueller (bzw. der letzte) Klinikbericht – Ist glaube ich, aber kein Muss

Das hört sich erstmal nach total viel an, war aber letztendlich gar nicht so wild. Ich habe mir im Voraus überlegt, was ich machen möchte. Dann die passende Stelle im Antrag dazu gesucht (da ist alles schön und übersichtlich beschrieben) und dann rausgeschrieben, was ich dazu brauche. Und mit dieser Liste dann die einzelnen Stationen abtelefoniert.

Emotionale Belastung

Da ich ja normalerweise gar nicht so leicht triggerbar bin, habe ich die Auswirkungen etwas unterschätzt, wenn ich ehrlich sein soll. Als ich den Antrag angeklickt und die ersten paar Seiten überflogen habe, musste ich erstmal heulen wie ein Schlosshund🙈, weshalb ich das Ding dann auch beiseite legen musste. Beim nächsten Anlauf ging es dann schon ein bisschen besser, zumindest was das Geheule anging 😅. Körperlich machte mir das Ganze allerdings schon dezent zu schaffen. Die Haut juckte wieder überall, der Kopf tat weh, der Bauch schmerzte. Der Rücken fühlte sich total steif an und machte Ärger, Schwindel usw..

Dazu kam das Emotionale. Zuerst die starke Abneigung überhaupt weiter zu machen. Der Gedanke damit die Familie zu verraten. Etwas falsches zu tun.

Und dann gab es ein paar Probleme mit einer Freundin. Also da waren vorher schon ein paar Punkte die mich sehr störten, ich aber nichts sagte. Es gab dann einen ähnlichen Fall und das war, in diesem ganzen Kontext, einfach zu viel. Mir war aber schon bewusst, dass ich gerade total getriggert bin und ich deshalb so stark reagierte. Ich fühlte mich einfach total benutzt. Also nicht per se von ihr, sondern allgemein. Komplett. Wie ein dreckiger Gegenstand, der nur aus dem Schrank geholt wird, wenn er seinen Zweck für andere erfüllen soll. Die Konstellation von diesem Antrag, bzw. dessen Thema, und dann noch das, war einfach zu viel für mich und das hat einige Tage ganz schön reingehauen. Ich habe mich total eingekapselt und auf nichts und niemanden mehr reagiert.

Hilfe suchen

Unterschätzt das also nicht unbedingt. Holt euch ruhig Hilfe zur Seite, wenn ihr den Antrag ausfüllt. Muss ja nicht jeder so dickköpfig sein, wie ich 😅. Dazu könnt ihr in eine Beratungsstelle vor Ort gehen. Wo überall welche sind, findet ihr in diesem Link.

Meist kennen sich aber solche Stellen wie der Opferhilfe, Opferberatung, Wildwasser, Karo e.V, Beratungsstellen für Frauen (die Gewalt erlitten) oder LARA e.V gut damit aus und können euch weiterhelfen.

Dann könnt ihr euch bei generellen Fragen auch wieder an die oben genannte Nummer wenden oder bei konkreten Fragen erreicht ihr dienstags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch jemand unter:

030 18555-1988

Was gibt’s noch dazu zu sagen?

Wenn euch der Antrag einmal genehmigt wurde, könnt ihr auch später nochmal Leistungen daraus beziehen (bis zu den max. 10.000€ eben). Also wenn ihr jetzt 20 Therapiestunden beantragt und später feststellt: ,,Huch, da könnte ich aber nochmal 10 brauchen.“ ist das kein Problem. Ihr erhaltet ein Zeichen (z.B „HFT64J“) und das gebt ihr bei weiterem Schriftwechsel einfach mit an. Ich hab jetzt auch nirgendwo rauslesen können, dass der Anspruch nach einer bestimmten Zeit verfliegt oder so. Also keine Panik, wer nicht alles innerhalb von einem Jahr verbraucht.

Weiter könnt ihr dann entscheiden, ob der Fonds die jeweils angefallene Rechnung direkt an der Empfänger zahlt (dazu müsst ihr eine Einverständniserklärung abgeben) oder ob ihr in Vorleistung geht und danach das Geld vom Fonds zurückerhaltet. Ich finde es jedoch ganz angenehm, dass z.B meine Therapeutin das direkt mit dem Fonds abrechnen kann und das nicht erst über mich laufen muss.

Letztendlich: 

Hatte ich riesen Bammel davor und fühlte mich im ersten Moment, so vor dem Antrag sitzend, auch mega überfordert. Dazu kam die Angst, dass wieder was abgelehnt oder unnötig in die Länge gezogen oder kompliziert gemacht wird. Aber es gab keine unangenehmen Fragen, kein Hick-Meck oder sonst was nerviges. Ich war wirklich positiv überrascht. Auch wurde mir alles genehmigt, ohne lange Diskussionen o.ä Ich kann von meiner Seite aus, es also nur jedem empfehlen.

© 2024

Ein Gedanke zu „Finanzielle Hilfen: Fonds für sexuelle Gewalt“

  1. Man muss die Probleme ganzheitlich lösen. Ein Grund-Problem ist die Gewalt gegen Tiere. Zudem ist die spirituelle Entwicklung wichtig. Mehr dazu auf meiner Internetseite (bitte auf meinen Nick-Namen klicken).

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